Vorsicht mit Fotos – hier drohen Strafen

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild

Wer in der Öffentlichkeit munter drauflos knipst, kann sich auch dann Probleme einhandeln, wenn er an Orten Fotos macht, wo Fotografieren prinzipiell erlaubt ist. Und zwar dann, wenn dritte Personen auf dem Bild gut erkennbar sind. Denn grundsätzlich gilt das „Recht am eigenen Bild“, was bedeutet, dass man selbst bestimmen kann, ob man fotografiert wird, oder nicht.

Kein komplettes Foto-Verbot

Kein komplettes Foto-Verbot
Kein komplettes Foto-Verbot

Auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag, führt diese Regel nicht dazu, dass Fotos in der Öffentlichkeit komplett verboten sind. Denn gerade an öffentlichen Orten ist es kaum zu vermeiden, auch Dritte auf dem Foto zu haben. Nicht verletzt wird das Recht daher, wenn dritte Personen im Hintergrund und sozusagen als „Beiwerk“ auf dem Bild sind, ohne besonders hervorzustechen. In allen anderen Fällen gilt: Genehmigung einholen!

Fotos von Kindern

Fotos von Kindern
Fotos von Kindern

Besondere Vorsicht ist bei Fotos von Kindern geboten. Will man Minderjährige fotografieren, muss immer erst das Einverständnis der Eltern eingeholt werden. Kinder, die älter als sieben Jahre sind, müssen selbst um Erlaubnis gebeten werden. Hier gilt: Auch wenn die Eltern einem Foto zustimmen, stimmt das Kind nicht zu, darf auch kein Bild gemacht werden.

Keine Fotos in Freibädern

Keine Fotos in Freibädern
Keine Fotos in Freibädern

Besonders in diesem Sommer geistert das Thema immer wieder durch die Medien: In Freibädern ist Fotografieren verboten. Und das übrigens schon lange. Allerdings wird die Regel erst seit diesem Jahr in den meisten Bädern auch rigoros per Smartphone-Verbot oder abgeklebten Kameralinsen durchgesetzt. Das liegt an der Allgegenwärtigkeit von Smartphones, die inzwischen sogar wasserfest sind. Bei dieser Regel geht es ganz klar um den Schutz des Rechtes am eigenen Bild.

Nicht alle Sehenswürdigkeiten dürfen aufs Foto

Nicht alle Sehenswürdigkeiten dürfen aufs Foto
Nicht alle Sehenswürdigkeiten dürfen aufs Foto

Eines der Hauptmotive von Paris-Urlaubern ist der Eiffel-Turm. Was viele nicht wissen, ist dass das Wahrzeichen der Französischen Hauptstadt nicht jederzeit fotografiert werden darf. Während man tagsüber bedenkenlos ein Foto schießen kann, sollte man darauf verzichten nachts ein Bild vom beleuchteten Turm zu machen. Denn das Urheberrecht dieser Lichtinstallation liegt bei dem Künstler Pierre Bideau. Wer trotzdem knipst riskiert eine empfindliche Geldstrafe.

Urheberrecht beachten

Urheberrecht beachten
Urheberrecht beachten

Vor allem bei Fotos von Kunstwerken sollte man sich versichern, dass man mit dem Bild kein Urheberrecht verletzt. Während viele Museen Fotos komplett verbieten, ist das Fotografieren in anderen erlaubt, das Veröffentlichen dieser Bilder allerdings verboten. In einigen anderen Museen ist Fotografieren verboten, um die Bilder vor den Blitzlichtern zu schützen.

Foodporn

Foodporn
Foodporn

Inzwischen scheint es fast zum guten Ton zu gehören Fotos vom Essen zu machen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Denn insbesondere wenn es um aufwändig angerichtete Menüs geht, kann es auch hier zu einer Verletzung des Urheberrechts kommen, denn der Koch hat als Künstler die Rechte auf sein Werk.

Offizielle Gebäude

Bundeskanzleramt Berlin
Bundeskanzleramt Berlin

In vielen Ländern ist auch das Fotografieren von offiziellen Gebäuden verboten. Egal wie beeindruckend die Regierungssitze, Kasernen oder Militäranlagen aussehen, lassen Sie ihre Kamera in der Tasche! In arabischen Ländern betrifft das auch die Paläste der Herrscherfamilien und die Familie selbst. In Russland gehören auch Bahnhöfe und Flughäfen zu den fotofreien Zonen.

Bildverbot im Islam

Dubai
Dubai

Wer in ein islamisches Land reist, muss berücksichtigen, dass hier ein generelles Bildverbot herrscht – weder Menschen noch Tiere dürfen bildlich dargestellt werden. Allerdings wird dieses Verbot in allen Ländern unterschiedlich ausgelegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, empfiehlt es sich jedoch unbedingt zu fragen, bevor ein Foto geschossen wird.

Andere Länder, andere Sitten

 Andere Länder, andere Sitten
Andere Länder, andere Sitten

Wer im Urlaub auf der sicheren Seite sein will und nicht riskieren will, sich mit einem Foto ein satte Geldstrafe oder mehr einzufangen, der sollte sich vor der Abreise unbedingt genau über die Regeln im Urlaubsland informieren. Hilfereiche Tipps zu den unterschiedlichen Reisezielen gibt es beim Auswärtigen Amt. Wer sich vorher informiert, kann auch im Urlaub entspannt fotografieren.

Veröffentlicht am: 25 July 2017
Letzte aktualisierung: 25 July 2017
Autor: Charlotte Bodinek
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