Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Was ist eigentlich genau eine Reiserücktrittsversicherung? Im weitesten Sinne handelt es sich bei einer Reiserücktrittsversicherung um eine Versicherung, die einspringt, wenn man eine Reise aus speziellen Gründen nicht antreten kann. Sinnvoll ist es, beim Abschluss der Versicherung drauf zu achten, dass auch eine Reiseabbruchversicherung eingeschlossen ist. So dass Kosten, die bei einem Reiseabbruch entstehen, ebenfalls von der Versicherung übernommen werden.

Reiserücktritt: Hohe Stornokosten drohen

Wer eine Reise nicht antreten kann, bleibt meist auf Kosten sitzen.
Wer eine Reise nicht antreten kann, bleibt meist auf Kosten sitzen.

Vor allem, wenn erst kurz vor Reisebeginn klar wird, dass man die geplante Reise nicht antreten kann, fallen in den meisten Fällen hohe Stornokosten an. Zum Teil ist sogar der gesamte Reisebetrag fällig. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in einem solchen Fall die Stornokosten. Je nach Vertrag werden auch die Kosten von der Versicherung getragen, die anfallen, wenn man eine Reise abbrechen muss, etwa wenn man im Urlaub krank wird und dringend behandelt werden muss. Dann leistet die Versicherung Ersatz für Reiseleistungen, die nicht beansprucht wurden und kommt für die Rückreisekosten auf.

Doch bei welchen Gründe genau die Versicherung einspringt und ob sie auch für die Kosten aufkommt, die bei einem Reiseabbruch anfallen, hängt ganz davon ab, was für einen Vertrag man abgeschlossen hat. Das Angebot an Reiserücktrittsversicherungen ist sehr groß, doch längst nicht alle der angebotenen Policen sind empfehlenswert! Wichtig ist grundsätzlich vor dem Abschluss ein genauer Blick ins Kleingedruckte. Denn hier verbergen sich oft die Passagen, die dazu führen, dass man am Schluss doch das meiste selbst bezahlen muss.

Selbstbehalt? Besser nicht!

Der Selbstbehalt kann eine beachtliche Summe betragen.
Der Selbstbehalt kann eine beachtliche Summe betragen.

Die Palette der Reiserücktrittstarife ist groß. Es gibt etliche Reiserücktrittsversicherungen, die man günstig abschließen kann. Welche Kosten für die Versicherung anfallen, ist von der Reisedauer und der Art der Absicherung abhängig. Bei vielen Anbietern spielt auch das Alter des Versicherungsteilnehmers eine Rolle. Für ältere Versicherungsnehmer ist die Versicherung oft deutlich teurer. Die Grenze wird hier ab 60 Jahre aufwärts gezogen. Manche Anbieter versichern ältere Menschen grundsätzlich gar nicht. Und dann ist natürlich relevant, wie viele Personen mit der Police abgesichert werden sollen.

Berücksichtigen sollte man aber, dass vor allem die preiswerten Tarife einen Selbstbehalt haben. Das bedeutet, dass man im Stornofall einen Eigenanteil leisten muss. Dieser liegt meist bei 20 Prozent. Vor allem bei großen Reisen kann das schon eine beachtliche Summe sein. Daher empfehlen Experten, immer einen Vertrag ohne Selbstbehalt abzuschließen.

Im Reisebüro gleich die Versicherung mitbuchen?

Egal ob man seine Reise über ein Reisebüro oder ein Reiseportal im Internet bucht – in der Regel bekommt man immer gleich auch die Reiserücktrittsversicherung angeboten. Empfehlenswert sind diese Angebote in den meisten Fällen allerdings nicht. Kaum einer der Reiseanbieter bietet auch die beste Police an, die genau zu den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen passt.

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass man sich vor Abschluss der Versicherung ausreichend informieren sollte und mehrere Angebote vergleichen sollte. Nur so kann man sicher sein, dass man letztendlich genau den Schutz genießt, den man braucht.

Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung – gute Angebote

Bei schwerwiegenden und unerwarteten Gründen greift die Reiserücktrittsversicherung
Bei schwerwiegenden und unerwarteten Gründen greift die Reiserücktrittsversicherung

Neben den unterschiedlichen Versicherungspolicen, die man abschließen kann, gibt es auch die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung über eine Kreditkarte zu bekommen. Vor allem Kreditkarten mit einem höheren Standards wie Gold oder Platin bieten solche Versicherungen oft mit an. Die Kosten für die Versicherungen sind mit der Bezahlung der Jahresgebühr der Kreditkarte gedeckt. In den meisten Fällen ist die Voraussetzung, dass eine Reiserücktrittsversicherung, die bei einer Kreditkarte dabei ist, greift, dass die komplette Reise oder zumindest ein Teil der Kosten mit der Kreditkarte beglichen wurden.

Auch bei Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung gilt: Es gibt große Unterschiede bei der Leistung der Versicherungen. Vor allem bei den günstigeren Kreditkarten ist die Deckungssumme oft nicht hoch genug. In vielen Fällen ist auch der Selbstbehalt extrem hoch. Es gibt aber auch einige Kreditkarten, die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen zu sehr guten Konditionen und mit einem umfassenden Leistungspaket anbieten. Vor allem für Vielreisende können sich solche Kreditkarten mit Versicherungen daher auszahlen.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Je nach Vertrag geht eine Reiserücktrittsversicherung in unterschiedlichen Fällen in Leistung. Prinzipiell gilt: Der Grund, weshalb eine Reise nicht angetreten wird, muss schwerwiegend und unerwartet sein. Bestand der Grund, weshalb die Reise nicht angetreten wird, bereits bei Abschluss der Versicherung, kann man kaum auf Zahlungen hoffen.

Bei Erkrankungen und Unfällen springt die Versicherung ein.
Bei Erkrankungen und Unfällen springt die Versicherung ein.

Üblicherweise zählen zu den versicherten Rücktrittsgründen unerwartete und schwere Erkrankungen, Verletzungen durch einen Unfall, Impfunverträglichkeiten, unvorhersehbare Komplikationen während einer Schwangerschaft sowie der Tod eines Reiseteilnehmers oder nahen Verwandten.

Arbeitslosigkeit oder neuer Job? Ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung

Ebenfalls abgesichert sind in aller Regel eine unerwartete Kündigung. Und auch der Antritt einer neuen Arbeitsstelle ist ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung, wichtig ist in einem solchen Fall jedoch, dass der Versicherungsteilnehmer auch arbeitssuchend gemeldet war.

Auch unerwartete Ereignisse wie schwere Schäden am Eigentum durch Feuer oder Diebstahl sind ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung.

Und dann gibt es natürlich noch eine ganze Menge an Gründen und Ereignissen, die grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu gehören Erkrankungen und Ereignisse, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt oder abzusehen waren. Ebenso sind auch Ereignisse, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht versichert.

Weitere Gründe, weshalb die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlt sind Risiken durch Krieg oder Bürgerkrieg und bürgerkriegsähnliche Unruhen.

Vorsicht bei Vorerkrankungen!

Reisefähigkeit vom Arzt bestätigen lassen.
Reisefähigkeit vom Arzt bestätigen lassen.

Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte man immer darauf achten, ob es Krankheiten gibt, die vom Schutz ausgeschlossen sind. Einige Versicherer nehmen Krankheiten, die im letzten halben Jahr vor Versicherungsabschluss aufgetreten sind aus dem Schutz heraus.

Vor allem für chronisch Kranke ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, da sie ein erhöhtes Risiko haben, dass sie eine Reise nicht antreten können. Es gibt Policen, bei denen man im Falle eines akuten Krankheitsschubs von der Versicherung Gebrauch machen kann. Ob das für die eigene Reiserücktrittsversicherung zutrifft sollte also unbedingt geklärt werden. Auf jeden Fall sollten sich Menschen mit chronischer Erkrankung ihre Reisefähigkeit vor Antritt der Reise durch einen Arzt attestieren lassen. So sind sie auf der sicheren Seite, wenn es kurz vor oder während der Reise zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit kommt und die Reise nicht angetreten bzw. fortgesetzt werden kann.

Wer ist alles versichert?

Die ganze Familie versichern
Die ganze Familie versichern

Je nach Police kann man Einzelpersonen oder die ganze Familie versichern. Es gibt besondere Familientarife, die in den allermeisten Fällen die günstigere Option sind. Für Familien lohnen sich oft auch eher Jahresverträge als Verträge, die ausschließlich für eine Reise abgeschlossen werden. Übrigens ist auch gerade für Familien oft die Option der Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung attraktiv, da oft nicht nur der Kreditkarteninhaber selbst, sondern seine ganze Familie bzw. mehrere Mitreisende ebenfalls versichert sind.

Vorsicht bei Familienversicherungen: Die Definition von Familie variiert je nach Versicherer. Daher sollte man sich vor Abschluss des Vertrags genau darüber informieren, ob das eigene Familienmodell über den gewählten Tarif überhaupt abgedeckt ist. Gerade Alleinerziehende kommen immer wieder in Schwierigkeiten, weil bei vielen Versicherern zwei Erwachsene zu einer Familie gehören.

Einzelne Reisen absichern oder Jahresvertrag?

Einzelreisen oder das ganze Jahr versichern?
Einzelreisen oder das ganze Jahr versichern?

Reiserücktrittsversicherungen kann man für einzelne Reisen oder für ein ganzes Jahr abschließen. In dem Fall sind dann alle Reisen versichert, die innerhalb dieses Jahres gemacht werden. Wie teuer die einzelnen Reisen dann sein dürfen, wird über die Versicherungssumme festgehalten. Je höher diese Summe ist, umso höher ist natürlich auch die Versicherung.

Wer viele Reisen macht, für den sind Jahresverträge günstiger. Bei einer Reiserücktrittsversicherung, die für ein ganzes Jahr abgeschlossen wird, sind alle Reisen, die in diesem Zeitraum unternommen werden, versichert. Inbesondere Familien profitieren von solchen Angeboten, denn es sind nicht nur die Reisen abgesichert, die mit der gesamten Familie unternommen werden, sondern auch Reisen, die einzelne Familienmitglieder unternehmen.

Je nachdem, ob man die Versicherung für sich allein oder für die ganze Familie abschließt, muss man mit Beiträgen zwischen 80, – und 250, – € rechnen.

Für Vielreiser lohnt ein Jahresvertrag
Für Vielreiser lohnt ein Jahresvertrag

Zum Teil kommt man übrigens günstiger dabei weg, wenn man eine teure Reise nicht über einen einmaligen Vertrag absichert, sondern über einen Jahresvertrag. Zum einen können teure Einzelreisen nämlich ziemlich hohe Kosten verursachen, zum anderen gelten Versicherungen, für einzelne Reisen oft nur für einen bestimmten Zeitraum. Dieser kann natürlich immer auch erweitert werden, das geht allerdings in der Regel mit einer deutlichen Kostensteigerung einher.

Das einzige Risiko bei einem Jahresvertrag ist, dass man nicht rechtzeitig kündigt und er sich automatisch verlängert. Wer also nicht dauerhaft eine Reiserücktrittsversicherung haben will, sondern sich nur zu einem bestimmten Zeitraum abgesichert wissen will, der sollte unbedingt dran denken, die Versicherung fristgerecht zu kündigen.

Für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Für Familien mit kleinen Kindern lohnt eine Reiserücktrittsversicherung
Für Familien mit kleinen Kindern lohnt eine Reiserücktrittsversicherung

Sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung insbesondere bei teuren Reisen, vor allem dann, wenn diese weit im Voraus gebucht werden. Denn hier ist das Risiko, dass noch ein unerwartetes bzw. unvorhersehbares Ereignis eintritt, erhöht. Außerdem sind bei teuren Reisen die Stornokosten in der Regel entsprechend hoch. Vor allem, wer lange auf die Reise gespart hat und für wen ein Reiserücktritt ein deutliches Loch in der Haushaltskasse bedeuten würde, der sollte sich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheiden.

Auch sinnvoll ist eine solche Reiserücktrittsversicherung, wenn das Risiko, dass die Reise nicht angetreten werden kann, erhöht ist. Das gilt insbesondere für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen oder Schwangere. Ebenso sind Menschen mit Vorerkrankungen mit einer Reiserücktrittsversicherung grundsätzlich gut beraten. Allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht absehbar war, dass die Erkrankung zu einem Reiserücktritt oder -abbruch führen würde.

Für kleinere, kostengünstigere Reisen lohnt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht, da immer die Reisekosten gegen die Kosten für die Versicherung aufgewogen werden müssen. Wer aber gerne auch die kleineren Reisen abgesichert wissen will, der ist mit einer Jahrespolice oder einer Reiserücktrittsversicherung, die bei einer Kreditkarte dabei ist, gut beraten.

Veröffentlicht am: 14 March 2019
Letzte aktualisierung: 27 March 2019
Autor: Charlotte Bodinek
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